… oder in ein anderes europäisches Ausland (ausser der Schweiz, auch wenn nicht EU-Land) zum Broterwerb geht, dann sollte man sich vorher, bzw. nach Beendigung des dt. Arbeitsverhältnisses, für mindestens 1 Tag arbeitslos melden und schon mal einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Der neue Arbeitsvertrag sollte entsprechend nach hinten datiert werden. Tut man das nicht, treten irgendwelche Rahmenfristen nicht in Kraft, oder verjähren schneller, oder so ähnlich (wer soll das auch alles raffen, wenn das Arbeitsamt die Agentur für Arbeit es selber zunächst nicht genau weiss und es dir anhand irgendwelcher hanebüchenden hypothetischen Fallbeispiele zu erklären versucht?!), und man hat unter Umständen, wenns zum Beispiel länger als 2 Jahre her ist, dass man in Deutschland gearbeitet und eingezahlt hat, keinen Anspruch auf Arbeitslosenkohle. Hat man sich Anfangs arbeitslos gemeldet und man legt ein “E301″ (und ggf. ein “E303″) vor hat man ggf. noch alten unverbrauchten Anspruch. Einen Anspruch kann man erst wieder erlangen, wenn man das E301 (und E303?) von England aus mitbringt, wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist - und das egal wie lange - dann zählt das, was man in England geschafft hat.
Ansonsten natürlich Behörde wie immer. Termin 10 Uhr, ich bin 5 Minuten zu spät (Ich sag nur Parkplatzsituation), man kloppft, macht die Tür auf, Zimmer leer (und denkt sich schon seinen Teil), guckt um die Ecke ins Nachbarzimmer, wo der Kollege sich gerade ‘ne Lunte ins Gesicht gesteckt hat und sagt im freundlichst möglichen Deutsch: “Guten Morgen!” Darauf die alte Schachtel Kollegin hinter dem Schreibtisch, bei dem sich der Kollege gerade ‘versteckt’ eine schmeikt, im genervt grantigem Deutsch: “Warten Sie bitte draussen! Der Kollegen kommt dann gleich!”
Gut, also erstmal gewartet, dass der Kollege die Lunge zu Ende geteert hat - über die Luft in dem Büro muss ich jetzt glaube ich nicht mehr viel schreiben - und mich dann hingesetzt. “Geben Sie mir erstmal Ihre Unterlagen” … “Wieso hier? Was war da? 12/2004? 01.03.2007? Ach England … öhm …”. “Nehmen Sie mal bitte eben draußen Platz. Ich muss mich schlau machen - sowas hat man ja schliesslich nicht jeden Tag.” 5 Minuten vergehen. Der Kollege, den man durch die offene Tür gut hören kann, ruft mich wieder herein. “Frage an Sie: E301?!” Ich: “Frage an Sie: Was ist E301?!” “Ja, bla bla, Versicherungsnachweis, bla bla, Rahmenfrist bla bla, Department of Health Diepartmänt of Hääls oder so in Newcastle Njukassel, zumindest früher, aber heute weiss nicht bla bla (Ich denke: Ja ja, NHS, aber egal bla bla). Sowieso die ganze Zeit, bei der Erklärung, die für sich schon kompliziert (und unlogisch) genug ist, immer: “Früher war das so, aber seit 02/2006 ist das jetzt anders. Früher waren das 3 Jahre, heute 2 Jahre. Aber es gibt auch Ausnahmen für zum Beispiel Saisonarbeiter. Oder Ausnahmen für Holländer zum Beispiel, die Grenzgänger sind, oder Fabio von der Eisdiele, der im Winter als Alo nach Italien geht, aber das ist heute wieder anders, aber früher ging das nicht, weil … uvm. (!!!)”. In meinem Kopf dreht sich schon alles und ich sage: “Was früher war und was in anderen Ländern ist, ist ja für mich nicht relevant und bringt mich keinen Meter weiter.” Kollge patzig: “Ich versuche es Ihnen doch nur zu erklären!” Ich: “Ich versuche es ja auch nur zu verstehen!” Ist aber irgendwie schwierig, wenn der Kollege seine 27 Jahre Berufserfahrung und die Gesetzänderungen seit dem kund tut! “Okay”, sag ich, “E301 besorg ich mal (obschon es wahrscheinlich eh nichts nützt, aber es kann ja sein, dass ich für den Fall, dass ich … nein, ich fang nicht nochmal von vorne an) und dann seh ich mal weiter. Ich will ja auch wieder arbeiten, ist ja nicht so, dass ich mir hier was erschleichen will.” Natürlich nicht!
Ach ja und dann noch. Der Kollge (übrigens: Bluthochdruckpatient, richtig ordentliche Wampe, Popelbremse mit Nikotineinfärbung, Brille Marke Ricky Tomlinson): “Anspruch haben Sie erst wieder mit dem E301, wenn Sie ab 01.03. in Deutschland erst wieder Versicherungspflichtig mindestens 1 Tag gearbeitet haben. Vielleicht kennen Sie ja wen, der Sie nochmal einstellt, aber 100% sicher bin ich mir nicht. War zumindest früher so, aber ob das heute noch so ist?” In meinem Kopf: AAAAAH! Schon wieder dieses Wort “früher”! Ich also: “Ja, können Sie mal nachschauen/fragen, ob das heute auch noch so ist?!” Kollege Beamter: “Ich hab ja vorhin den Fischer gefragt, aber moment …” steht auf und geht ins Nachbarzimmer: “Du, ich hab vorhin schon mal den Ulli gefragt, ich hab hier einen Fall wo der in England (usw.).” Die beiden kommen ins Büro. Der andere Kollege, der aussieht wie eine Mischung aus Reinhard May und Peter Lustig, schaut sich die Unterlagen an, während Dickie Hoppenstedt ihm erklärt: “Es ist doch so, dass er hier erst wieder Anspruch hat, wenn er hier einen Tag versicherungspflichtig … ” Reinhard Lustig guckt ihn entgeistert an und sagt: “Nee, nee, neeeee! So einfach nicht. Da werden wir dann mißtrauisch!” Es muss eine ‘normale’ Beschäftigung vorgelegen haben.” Dicker Kollege:”Ja, aber wenn er - sagen wir - die Probezeit nicht besteht, dann …” Reinhard Lustig (im selben Alter, wie die beidem im Schnitt) entsetzt: “Wenn das Beschäftigungsverhältnis nur ein Tag andauert, dann werden wir hier schon mißtrauisch!”. Kollege Dickie dreht die Augen und denkt sich wahrscheinlich: Korrintenkacker! Das denke ich zumindest auch.
Wieder unter 4 Augen sage ich dann, dass ich den Wink schon verstanden hätte, verabschiede mich dann relativ zügig und denke mir meinen Teil.
related links:
Alo-Netz Seite mit Tipps bzgl. GB
Tipps der dt. Botschaft, bevor man nach England geht